Führerscheinklasse B
Der Führerscheinklasse B erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen (außer Krafträdern) mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen.
Hierbei gibt es aktuell drei verschiedene Arten der Klasse B:
B – Schaltung:
Hierbei wird die Ausbildung und die Prüfung auf einem unserer modernen Schaltfahrzeuge gemacht. Nach bestandener Praktischer Prüfung dürfen dann sowohl Fahrzeuge mit Schalt – sowie mit Automatikgetriebe gefahren werden. Zukünftige Anhängerfahrten sind ebenso mit beiden Fahrzeugtypen möglich.
B – 197 :
Hierbei wird die Ausbildung zum Teil auf einem Schaltfahrzeug gemacht und Fahrschulintern eine Schaltkompetenz (Zwischenprüfung mit dem Fahrlehrer) durchgeführt. Die restliche Ausbildung und Prüfung wird dann auf einem Automatikfahrzeug gemacht. Auch hier dürfen nach bestandener Prüfung beide Fahrzeugtypen gefahren werden, allerdings besteht der Gesetzgeber bei Anhängerfahrten darauf, dass diese ausschließlich mit einem Automatik Fahrzeug gemacht werden dürfen.
B – Automatik:
Hierbei wird die Ausbildung und Prüfung mit einem Automatik Fahrzeug durchgeführt. Sämtliche Fahrten nach bestehen der praktischen Prüfung dürfen anschließend nur mit einem Automatik Fahrzeug durchgeführt werden.
B – 96:
Die im Volksmund bekannte „Wohnwagen Erweiterung“ erlaubt es dem Führerscheininhaber nach einem Tageskurs eine maximal zulässige Gesamtmasse von 4.25T zu fahren. Als Grundlage dient hierfür die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger / Wohnwagen.
BE:
Hierbei wird die Ausbildung und Prüfung mit einem Anhänger gefahren. Für den Antrag ist ein Biometrisches Passbild, ein Sehtest und der Nachweis über einen Erste-Hilfe Kurs (9 Unterrichtseinheiten) vorzuweisen. Nach bestandener Praktikscher Prüfung darf eine maximal Gesamtmasse von 7 Tonnen gefahren werden. Hierbei gilt maximal: PKW 3.5T + Anhänger 3.5T