Führerscheinklassen A

In Deutschland gibt es verschiedene Fahrerlaubnisklassen für das Führen von Motorrädern. Hier ist eine Übersicht der relevanten Klassen:

1. Klasse AM

  • Fahrzeuge: Leichtkrafträder, Mopeds, Roller und kleine Quads mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
  • Hubraum: Maximal 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren).
  • Leistung: Maximal 4 kW (bei Elektromotoren).
  • Mindestalter: 15 Jahre.

2. Klasse A1

  • Fahrzeuge: Leichtkrafträder.
  • Hubraum: Maximal 125 cm³.
  • Leistung: Maximal 11 kW (15 PS).
  • Leistungsgewicht: Maximal 0,1 kW/kg.
  • Mindestalter: 16 Jahre.

3. Klasse A2

  • Fahrzeuge: Motorräder mit mittlerer Leistung.
  • Leistung: Maximal 35 kW (48 PS).
  • Leistungsgewicht: Maximal 0,2 kW/kg.
  • Mindestalter: 18 Jahre.
  • Hinweis: Die Drosselung von Fahrzeugen mit einer ursprünglich höheren Leistung ist erlaubt, wenn die Ausgangsleistung maximal 70 kW beträgt.

4. Klasse A

  • Fahrzeuge: Alle Krafträder, einschließlich solcher mit einem Beiwagen.
  • Leistung: Unbegrenzt.
  • Mindestalter:
    • 20 Jahre: Bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2.
    • 21 Jahre: Für dreirädrige Krafträder über 15 kW.
    • 24 Jahre: Direkteinstieg ohne Vorbesitz anderer Klassen.

Diese Führerscheinklassen ermöglichen es Fahrern, nach und nach leistungsstärkere Motorräder zu fahren, während sie Erfahrungen sammeln und ihre Fähigkeiten erweitern.



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