B196: Mit dem Autoführerschein 125er fahren – so einfach ist es
Du hast den Autoführerschein und möchtest im Sommer mit dem Roller oder einer 125er durchs Oberland fahren – ohne komplette Motorradausbildung? Genau dafür gibt es die Schlüsselzahl B196. Wir erklären, wie du sie bekommst.
Was ist B196?
B196 ist eine Erweiterung deines Klasse-B-Führerscheins. Mit ihr darfst du Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren: bis 125 ccm Hubraum, maximal 11 kW (15 PS) und höchstens 0,1 kW pro Kilogramm. Das Beste daran: Es gibt keine Prüfung – weder Theorie noch Praxis.
Die Voraussetzungen
- Mindestalter: 25 Jahre
- Seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Führerscheinklasse B
- Teilnahme an einer Fahrerschulung in der Fahrschule
So läuft die Schulung ab
- 4 Theorieeinheiten à 90 Minuten – motorradspezifisches Wissen
- 5 Praxiseinheiten à 90 Minuten auf dem Leichtkraftrad
- Danach: Bescheinigung der Fahrschule, Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Führerscheinstelle – fertig
Die Motorradkleidung für die Ausbildung stellen wir dir – nur um die Schuhe musst du dich selbst kümmern. Geschult wird bei uns von März bis November. Mehr zu unserer Zweiradausbildung findest du auf der Seite Führerscheinklassen A.
Das solltest du wissen
- B196 gilt nur in Deutschland – im Ausland darfst du damit keine 125er fahren.
- B196 ist keine eigene Führerscheinklasse: Ein direkter Aufstieg auf A2 ist damit nicht möglich. Wenn du später größere Motorräder fahren willst, lohnt sich eventuell gleich die Klasse A1 oder A2 – wir beraten dich ehrlich, was für dich sinnvoller ist.
- Die Erweiterung ist unbefristet gültig.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die B196-Schulung insgesamt?
Je nach Terminlage meist nur wenige Wochen – ideal also auch, wenn du zum Saisonstart im Frühjahr fahren möchtest.
Darf ich damit auch einen Motorroller fahren?
Ja, alle Zweiräder bis 125 ccm und 11 kW – egal ob Schaltmotorrad oder Automatikroller.
Lust auf zwei Räder? Melde dich jetzt an oder ruf uns an unter 0176 20411350 – wir planen deine B196-Schulung.

